Folgendes mir ist ein Schlüssel auf einem Fahrradweg von 1,9km entfernung abhanden gekommen. Dieser Schlüssel war für eine Schließanlage meiner Mietwohnung. Also auch für Keller und Garten der anderen Mieter.

Laut meines Versicherungsvertrags bezahlt die Versicherung. Dort steht folgendes Der Versicherungsschutz umfasst die Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss) und - falls erforderlich - einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.

Die Versicherung sagt aber der Schlüssel war nicht gekenzeichnet wurde auf einem Weg von 1,9km verloren ist nicht zuordnungsbar deswegen zahlen wir nicht.

Dann kam noch die aussage der Schaden an sich wäre versichert aber nicht die Zahlung oder so ähnlich habe es nicht verstanden. Und dann kam noch was von sogennanten berechtigter Anspruch und da würde die Rechtssprechung sagen die Versicherung müsste nicht zahlen.

vielleicht könnt ihr mir da ja ein bisschen weiterhelfen würde mich freuen

Gruß Winkla