Hallo,
gilt ein mündlicher Kaufvertrag auch zwischen einem gewerblichen Züchter (VDH, mindestens 10 Würfe im Jahr) und einer Privatperson? Ich habe nie erwähnt, dass ich den Hund "kaufe", nur, dass ich Interesse an ihm habe ("ich würde ihn gerne nehmen"). Er wurde "reserviert", aber ohne Anzahlung. Nun habe ich deutliche Zweifel an diesem Züchter und möchte vom Kauf zurücktreten. Doch er möchte mir den Hund aufzwingen und besteht darauf, mit mir einen mündlichen Kaufvertrag geschlossen zu haben.
Da er auf einen schriftlichen Kaufvertrag besteht, wie kann dann der mündliche gelten? Könnte ich dann nicht den schriftlichen verweigern, wenn er so deutlich auf den mündlichen pocht?
Obwohl ich selbst am Telefon wie auch in den Mails immer höflich war, wurde er grob unhöflich und drohend! Bitte keine Bewertungen über meinen "Rücktritt". Es fällt mir schwer genug zu wissen, was für einem Menschen ich mal vertraut habe.
Danke!