Für die ganze Straße? Oder doch nur bis zur nächsten Kreuzung? Wenn man mal annimmt, dass ein Verkehrsteilnehmer an einer Kreuzung auf die Anliegerstraße einbiegt aber kein Anliegerschild angebracht ist, dann kann er sich ja unmöglich dadurch strafbar machen... Also ist es nur gültig für den vorherigen Straßenabschnitt um unnötigen Durchgangsverkehr zu vermeiden?