Nach Reha Arbeitsversuch von wem bekomme ich Geld?
Nach einer Reha Ende 03.05.2010, arbeitsunfähig entlassen, habe ich mit meinem Hausarzt die Wiedereingliederung beantragt. Der Arbeitsversuch begann am 10.05. und soll nach Plan am 28.05.2010 enden. 1.Frage: Wer zahlt für die Zeit, die Krankenkasse oder der Rentenversicherer? 2.Frage: Kann ich nach Beendigung meines Arbeitsversuches sofort meinen Restjahresurlaub aus dem Jahre 2009 antreten,der sonst am 31.05.2010 laut Aussage meiner Personalabteilung verfällt oder muß ich einen Arbeitstag voll gearbeitet haben ?
Arbeitsrecht,
Reha