Nach einer Reha Ende 03.05.2010, arbeitsunfähig entlassen, habe ich mit meinem Hausarzt die Wiedereingliederung beantragt. Der Arbeitsversuch begann am 10.05. und soll nach Plan am 28.05.2010 enden. 1.Frage: Wer zahlt für die Zeit, die Krankenkasse oder der Rentenversicherer? 2.Frage: Kann ich nach Beendigung meines Arbeitsversuches sofort meinen Restjahresurlaub aus dem Jahre 2009 antreten,der sonst am 31.05.2010 laut Aussage meiner Personalabteilung verfällt oder muß ich einen Arbeitstag voll gearbeitet haben ?