Warte bis du dein eigenes Geld verdienst und dann kannst du gucken, ob du locker-flockig +/- 400€ im Monat an Rundumkosten für das holde Ross verkraften kannst ;) Es ist ja nicht nur die Boxenmiete, auch solche Späße wie wurmkur, Impfungen, Hufschmied benötigt das Pferd, dazu wenns doof läuft noch Medikamente etc. Das läppert sich leider, als meine Eltern mir die Pferde noch finanziert haben habe ich das auch nicht so stark wahrgenommen.

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Mein ex Freund möchte jetzt aufeinmal den Geschenkten laptop zurück, muss ich es ihm wieder geben?

Hallo alle zusammen,

ich habe eine frage und hoffe sie beantwortet zu bekommen. ich habe von meinem ex freund zu weihnachten (er hat mir den laptop schon im septemnber oder oktober gegeben) einen laptop geschenkt bekommen, er hat ihn mir ganz öffentlich vor seiner mutter und seiner schwestern geschenkt. jetzt hat er sich (was schon öfter vorkam) von mir getrennt, für mich war es diesmal eine entültige trennung da ich die schnautze voll habe,egal-alles war ok er hat weiter normal mit mir geredet, mich sogar nach geld gefragt und und und, nun ist es aber so seit kurzen habe ich einen neuen freund er hat das jetzt mit bekommen und seit her vordert er den laptop ein und auch die ps3 die wir zusammen gekauft haben (wo er behauptet er hätte sie allein gekauft), er schuldet mir aber auch noch geld das ich ihm gegeben habe damit er sich sein auto kaufen kann,er behauptet jetzt aber er hätte nie geld von mir bekommen und besteht darauf den laptop zurück zu bekommen!!er hätte ja schlieslich genug für mich bezahlt wärend wir zusammen waren (was rein seiner phantasie entspringt, denn ich war sehr oft der geldgeber viel mehr habe eingekauft für uns und er hat sein geld für sich behalten).seine familie hat das auch mitbekommen das ich immer alles bezahlt habe- lange rede kurzer sinn, ich würde jetzt gern wissen wie ich mich in der situation verhalten soll, soll/muss ich ihm den laptop wieder geben?oder kann ich ihn ohne bedenken behalten?!?

ganz liebe grüße und jetzt schon mal danke für eure antworten/hilfe joanna

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516 BGB, Schenkungsvertrag. Also keine Angst, den kann er nicht zurück fordern ;). Bei der PSP sieht es etwas anders aus, hat einer von euch die evtl mit Karte bezahlt? Generell würde ich mir da keinen Kopf drum machen, er kann maximal die von ihm gezahlte Hälfte des Kaufpreises fordern. Müsste allerdings schriftlich erfolgen. Anders sieht es bei dem von dir geliehenen Geld aus. Gibt es da Zeugen oder hast du etwas schriftlich? Dann könntest du sich auf den 488 BGB beziehen. Allerdings gilt auch hier schriftlich mit Fristsetzung.

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