Hallo Community!

Ich habe da mal eine Frage zu Mini-Jobs.

Wenn jemand eine geringfügige Beschäftigung hat und den Maximalsatz von €450,- pro Monat verdient, kann er dann noch Weihnachtsgeld bekommen?

Praktisch ist es doch dann so, dass man in diesen Fall auf durchschnittlich über €450,- im Monat kommt. Und damit wäre der Mini-Job kein Mini-Job mehr..?

Wenn das so korrekt ist, wie verträgt sich das dann mit dem Gleichbehandlungsgesetz, wonach alle Mitarbeiter Anspruch auf Weihnachtsgeld haben, sobald mindestens einer es bekommt?