Mein Partner und ich möchten gerne ein gemeinsames Kind. Er hat bereits einen Sohn. Das Sorgerecht in Deutschland ist leider immer noch gesetzlich so geregelt das Väter generell benachteiligt werden. In unserem Fall wohnt der Sohn 600km entfernt. Wir sehen ihn nur in den Ferien und haben somit nur wenig Einfluss auf Entwicklung, Schule und Erziehung. Und der eigentliche Unterhalt für das Kind, wird nicht für ihn verwendet.

Auf Grund der Situation mit dem Sohn aus erster Beziehung möchte mein Partner kein Kind unter diesen Bedingungen in die Welt setzen. Wir wollen uns nicht trennen und gehen natürlich vom Besten aus, aber wollen natürlich auf Nummer sicher gehen und eine gemeinsame Erziehung in Erwägung ziehen auch bei einer Trennung. Das heißt wir möchten dann im Falle eines Falles dass das Kind im Wechsel jeweils 1 Woche bei der Mutter und 1 Woche bei dem Vater lebt. Kosten werden zu gleichen Teilen getragen. Das jeweilige Zuhause darf nicht zu weit voneinander entfernt sein, sodass Kita, Schule, Freunde etc gesichert sind. Wir sind uns da definitiv einig. Nun unsere Frage:

Kann man irgendwo vor Geburt des Kindes oder danach so etwas schriftlich festlegen lassen, damit mein Partner die Sicherheit hat, das er definitiv das Kind regelmäßig sieht, nicht nur am WE und das die Kosten gleichmäßig getragen werden? Wenn ja, wo kann man so eine Vereinbarung festhalten damit sie auch rechtskräftig ist?