Man wird in NRW bei einer mangelhaften Note in einem Hauptfach nicht versetzt, wenn man die nicht mit einer befriedigenden Note in einem anderen Hauptfach ausgleichen kann. Zwei mangelhafte Noten in Hauptfächern kann man nicht ausgleichen. Bei einer mangelhaften Note in einem Nebenfach wird man versetzt.

https://www.schulministerium.nrw.de/docs/Recht/Schulrecht/Fragen-und-Antworten/APOen/Sek-I/Schulformspezifische-Regelungen/Versetzung-GY/Klassen-7bis10.pdf