Hallo Leute habe eine Frage zu den gesetzlichen arbeitspausen. Ich arbeite zur überbrückung bei einer großen Spedition ( gelb mit drei roten Buchstaben) . So nun gibt es seit 1. Oktober folgende neue Regelung. Wer eine rauchen geht soll sich ausstempeln, das ist auch völlig in Ordnung und richtig so. Aber die wollen auch das, wenn wir IN unserer pause von 45 min ( geteilt auf 20 - 25 min.) eine rauchen gehen, sollen wir auch ausstempeln weil die der Meinung sind raucherpausen sind keine erholungspausen. Nehmen die da nicht direkten Einfluß auf meine unbezahlten pause, B.z.w schreiben die mir dan nicht vor was ich zu tun Un zu lassen habe und wie ich mich zu erholen habe? Dürfen die das oder gibt es ne eindeutige gesetzliche Regelung das das nicht erlaubt ist. Danke im voraus