Ein WEG Verwalter hat eine Mail eines Eigentümer an den Beirat weitergeleitet obwohl in der Mail stand das dies nur mit Zustimmung gestattet sei. Der Verwalter beruft sich darauf das es keine privaten Mails gebe und die anderen Eigentümer ein Recht hätten über alles informiert zu werden wenn sie es wünschen. Laut seiner Aussage gebe es kein Postgeheimniss innerhalb einer WEG.

Kann das wirklich so sein? Für eine normale Mail denke ich vielleicht schon, aber bei einem expliziten Ausschluß?