Über dem Kindergarten, der von uns als Gemeinde verwaltet wird, befindet sich ein Wohnhaus. Nun ist es so, dass einer der Mieter die Angewohnheit hat, öfter nackt in seiner Wohnung herumzurennen. Die Wohnung ist auch für die Kinder, die dort im Kindergarten sind, gut einsehbar.

Weiß jemand, ob man rechtlich etwas gegen den Mieter machen kann? Grundsätzlich darf er ja in seiner Wohnung machen, was er will. Aber die Eltern und Kindergartenmitarbeiter sind verständlicherweise nicht begeistert, wenn der Mann sich so präsentiert. Eine freundliche Anfrage bei dem Herrn war wohl auch erfolglos.

Über Antworten, gerne auch mit Rechtsgrundlagen, würde ich mich freuen.