unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr?
Das Mietverhältnis beginnt am 15.08.2019 und läuft auf unbestimmte Zeit. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass das Mietverhältnis frühestens 1 Jahr nach Mietbeginn von beiden Parteien, das heißt frühestens zum 14.08.2020 mit gesetzlicher Kündigungsfrist zum Ende des Kalendermonats ordentlich kündbar ist
idt das zulässing
Wohnung,
Recht,
Mietvertrag,
Wirtschaft und Finanzen