Mein Nachbar und ich haben ein durchgehendes Dach mit durchgehend verlegten Dachplatten. Das Dach hat mein Nachbar nun verändert mit Ausbau Wärmedämmung, er veränderte Höhe und Breite der Dachplatten (Blechdach), so dass eine Lücke von ca. 2 - 3 cm entstanden ist und der Dachanschluss wurde von ihm außen vorgelassen , so dass Regenwasser eindrang. Er wurde daraufhin aufgefordert diese Lücke zu schließen. Dies tat er dann ,und zwar in Form von einem Klebeband und Wakaflex ,welches sich nun wieder langsam löst. Wer ist eigentliche verantwortlich für den Dachanschluss? Muss nicht der den Anschluss zum Nachbarn in Ordnung bringen, der den Schaden verursacht hat? Gibt es dafür evtl. ein Paragraphen, auf den man sich berufen kann?