Hallo,

ich habe folgendes Problem:

im Jahre 2003 wurde ein Titel gegen mich erwirkt. von dem wusste ich bis letzte Woche nichts, da er damals nicht zugestellt werden konnte. Somit wurde er öffentlich zugestellt und gilt damit ja als empfangen.

Nun habe ich eine Forderungsaufstellung angefordert. Die Forderung ist berechtigt, was ich natürlich erstmal nicht zugegeben habe. Es wurden natürlcih Verzugszinsen 5% über Basiszinssatz seit 2003 berechnet. Der erste und einzige Vollstreckungsversuch ist jedoch vom 17.07.2012! Dieser war nicht erfolgreich, da das wohl noch bei einer alten Anschrift versucht wurde. Nun aber zu meiner Frage: Sind die Zinsen damit verjährt, weil sie ja nach 3 Jahren verjähren? Oder sind die mit dem Vollstreckungsversuch wieder gültig geworden?

Ich danke schonmal für hilfreiche Hinweise!