Die Serie wird vor einem Live-Publikum gedreht und zwar in den Warner Brother Studios auf Stage 25. 4000 Warner Boulevard, Burbank, Kalifornien, USA.

Das Studio diente auch als Drehort für Batman, Friends und Two And A Half Men.

Die Cheesecake Factory ist nicht nur ausgedacht, es gibt sie wirklich – in Pasadena, Kalifornien. Allerdings werden die "The Big Bang Theory"-Szenen nicht dort gedreht. Das was wir im Fernsehen sehen, hat wenig Ähnlichkeit mit der Original-Location. Kaley Cuoco, die in der Serie in dem Laden kellnert, geht aber öfter in der echten Cheesecake Factory essen.

;-)

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Ich will Physiker werden ;-)

Hallo zusammen :)

Ich bin gelernter Bäcker und bin 24 Jahre alt... ich habe einen Hauptschulabschluss 10 a...

Ich bin momentan Berufskraftfahrer im Schwertransport... ich habe meine LKW Führerschein/ADR Schein/ Kranschein/ Staplerschein und den Berufskraftfahrer EU gemacht... Für die Qualifikation zum Berufskraftfahrer plus die Führerscheine hab ich 6000€ ausgegeben, dafür musste ich meinen heiß geliebten BMW verkaufen... (Ein Auto ist halt nur materiell und wieder ersetzbar) Arbeitsamt hat es mir nicht gewilligt...

Ich bin im Grunde ein spät Zünder und versuche mich nach vorne zu bringen.. Egal wann, Hauptsache du zündest ^^

Ich will umbedingt Physik Studieren... und möchte wissen ob ich das überhaupt kann bzw darf... und wenn ja möchte ich wissen was muss ich dafür tun?

Lohnt es sich für mich überhaupt noch Physik zu studieren ?

Vom Bäcker zum Berufskraftfahrer zum Physiker... warum nicht das tun was einen glücklich macht???

Der Weltraum und die Physik dazu haben mich immer interessiert bin aber nie darauf gekommen sich beruflich in die Richtung zu bewegen...

Den Bäcker hab ich quasi geschenkt bekommen... nach der Ausbildung war ich Fahrer bei der Bundeswehr und DHL und ich wollte schon immer auf einen LKW... daher machte ich die Führerscheine... und Physiker möchte ich jetzt werden weil ich mehr aus mir machen will!

ich habe mir schon überlegt aus dem Kraftfahrer was zu machen, z.B. Kraftverkehrsmeister oder als Studium Wahl Ingenieur,...

aber es soll der Physiker sein.... ich weiss nicht warum ich das alles schreibe im grunde möchte nur wissen ob ich in die Richtung studieren kann und wenn ja wie und wenn nicht wie dann?

also vielen dank für eure Hilfe

ganz liebe grüße

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HOCHSCHULZUGANG FÜR BERUFLICH QUALIFIZIERTE

Wir freuen uns über Ihr Interesse an einem Studium an der Technischen Universität Dortmund.

Auch ohne „Abitur“ besteht unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit ein Studium zu beginnen.

Die „Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte“ (BBHSZVO) schafft auch für Personen, die keine Hochschulreife gemäß § 49 Abs. 2 bis 4 HG haben, die Möglichkeit ein Studium aufzunehmen.

In dieser Verordnung sieht der Gesetzgeber verschiedene Fallgruppen vor. Wir empfehlen Ihnen rechtzeitig vor Bewerbung und Studienbeginn mit der allgemeinen Studienberatung (ZIB) ein Beratungsgespräch durchzuführen.

Der Gesetzgeber sieht in dieser Verordnung verschiedene Fallgruppen vor:

Fallgruppe 1 („berufliche Aufstiegsfortbildung“) Fallgruppe 2 („Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber“) Fallgruppe 3 (Zugangsprüfung) Fallgruppe 4 (Probestudium) Bewerbung Ansprechpartner Informationen und Antrag

Fallgruppe 1 („berufliche Aufstiegsfortbildung“)

Zugang zum Studium auf Grund einer beruflichen Aufstiegsfortbildung hat gemäß § 2 BBHSZVO, wer einen der folgenden Abschlüsse einer Aufstiegsfortbildung erlangt hat:

Meisterbrief im Handwerk nach §§ 45 oder 51a Handwerksordnung, Fortbildungsabschluss, für den Prüfungsregelungen nach §§ 53 oder 54 Berufsbildungsgesetz oder nach §§ 42 oder 42a Handwerksordnung bestehen, sofern die Lehrgänge mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen, eine vergleichbare Qualifikation auf der Grundlage von § 142 Seemannsgesetz, Abschluss einer Fachschule entsprechend der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz, Abschluss einer mit Nummer 2 vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung für Berufe im Gesundheitswesen sowie im Bereich der sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Berufe, Abschluss einer sonstigen vergleichbaren landesrechtlich geregelten Fortbildung.

Wenn Sie zu einem dieser Personenkreise gehören, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Hinweis zum Auswahlverfahren:

Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten Studiengängen für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festgelegt. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.

Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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Fallgruppe 2 („Fachtreue Bewerberinnen und Bewerber“)

Zugang zum Studium auf Grund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit hat gemäß § 3 BBHZVO, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

Abschluss einer nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung oder einer sonstigen nach Bundes- oder Landesrecht geregelten mindestens zweijährigen Berufsausbildung und eine danach erfolgende mindestens dreijährige berufliche Tätigkeit in dem im Sinne der Nummer 1 erlernten Ausbildungsberuf oder in einem der Ausbildung fachlich entsprechenden Beruf; für Stipendiaten des Aufstiegsstipendienprogrammes des Bundes sind zwei Jahre ausreichend.

Bitte beachten Sie, dass die Berufsausbildung und die ausgeübte berufliche Tätigkeit beide dem gewünschten Studiengang fachlich entsprechend müssen.

Wenn Sie diese Voraussetzungen erfüllen, haben Sie grundsätzlich die Berechtigung ein Studium aufzunehmen. Es ist immer eine frühzeitige Bewerbung erforderlich (Siehe unter dem Punkt „Bewerbung“).

Hinweis zum Auswahlverfahren:

Vier Prozent der verfügbaren Studienplätze, werden bei zulassungsbeschränkten für alle Bewerber der Fallgruppe 1 und der Fallgruppe 2 vorgehalten. Wenn es mehr Bewerberinnen und Bewerber als verfügbare Studienplätze gibt, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Durch eine Auswahlkommission wird aufgrund der Bewerbungsunterlagen und einem Auswahlgespräch eine Rangfolge festlegen. Im Lehramtsbereich muss dieses Auswahlverfahren für jedes zulassungsbeschränkte Unterrichtsfach durchgeführt werden.

Bei zulassungsfreien Studiengängen können Sie sich nach Prüfung Ihrer Unterlagen unmittelbar einschreiben.

Eine Übersicht über das Studienangebot der Technischen Universität Dortmund finden Sie hier.

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