Ich habe vor über einem Jahr einen Artikel über Ebay versteigert, Ich habe Versand und Abholung angeboten Verkaufpreiß 9,90€. Der Käufer behauptet das er mir nach dem Kauf mitteilte das er die Ware bei mir selbst abholt, Versandpreiß 6,80€ der Käufer wohnt einfach 40km von mir weg. Er hat also weder die Ware noch den Versand jemals bezahlt. In der Zwischenzeit habe ich die Sache vergessen und den Artikel wegeschmissen. Jetzt nach über einem Jahr meldet sich der Käufer und will die Ware abholen. Erbehauptet das ich eine 3 Jährige Aufbewahrungspflicht hätte und er die Ware für 200€ hätte verwerten können (es ware Microelektronische Bauteile) daher ist dies auch durchaus möglich. Wie sieht es Rechtlich für mich aus. Vielen Dank für eure Antworten.