Wir haben im Januar bei einem großen Möbelhaus in NRW eine Ledercouch bestellt. Diese wurde im April geliefert. Im Leder auf der Sitzfläche (Sichtbereich) ist ein Schnitt. Nach vielen e-mails und Telefonaten (u.a. Fotonachweis) gab es einen Termin mit einem Gutachter, der bestätigt hat, dass es sich um einen Schnitt handelt, wahrscheinlich von einem Cutter-Messer. Im Termin mit dem Gutachter ist uns eine Nachbesserung (Kleben des Schnittes) angeboten worden, die wir abgelehnt haben. Wir haben den Wunsch geäußert, dass entweder der beschädigte Teil der Couch (die Eckcouch besteht aus 2 Teilen) oder die gesamte Couch ausgetauscht wird. Das Möbelhaus beruft sich nun auf ein Nachbesserungsrecht und fordert uns auf die Couch kleben zu lassen. Frage: Müssen wir die Reparatur akzeptieren oder können wir auf einen Austausch bestehen? Falls die Reparatur zu akzeptieren ist, können wir doch sicherlich eine Wertminderung erwarten, oder? Wie berechnet sich diese? Es handelt sich um eine Echtleder-Couch im Wert von ca. 3000 €. Für den Defekt in der Couch hatten wir 200 € einbehalten. Da wir auch einen Tisch im Wert von 200 € gekauft hatten, der aufgrund einer falschen Lieferung von uns storniert wurde, verweigert das Möbelhaus außerdem die Rückzahlung der 200 € für den Tisch. Sie berufen sich auf den noch offenen Betrag über 200 € (für die Couch). Deswegen verweigern wir aktuell die Abholung des Tisches. Haben Sie eine Empfehlung für uns? Unser Wunsch wäre die zeitnahe -Überweisung der 200 € -Abholung des Tisches -Austausch der gesamten Couch oder des defekten Teils