Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich habe bei eBay Kleinanzeigen ein Buch inseriert. Ein Käufer hat sich gemeldet und gefragt, ob ich es ihm verkaufen würde. Ich habe dann geschrieben: "Ich würde es Ihnen verkaufen." Der Käufer hat sich damit einverstanden erklärt. Da ich es mir danach aber anders überlegt habe, will ich es nicht mehr verkaufen. Nun schreibt der Käufer, dass ich ihm das Buch verkaufen müsste, da ein Kaufvertrag abgeschlossen wurde. Er will mit einem Anwalt meine IP Adresse herausfinden und mich so verklagen. Nun meine Frage: Muss ich ihm das Buch verkaufen, wenn ich keine Klage will? Wie gut stehen meine/ seine Chancen?
Danke schon mal für eure Antworten!
MfG Watch02