Hallo liebe Community,

Meine Oma ist gestorben. Sie war alleinige Mieterin.

Jetzt wollten wir ihre Wohnung außerordentlich kündigen nach §580 BGB.

Der Vermieter verweigert dies und beruht sich auf den Mietvertrag wo drin steht, dass im Todesfall es nach § 563 BGB geht, sprich 3- Monate Frist.

Kann man dagegen wirklich nichts tun?

Wer soll denn die 3 Monate bezahlen, wenn nach Todesfall kein Einkommen mehr kommt.

Klar, wir die Erben. Aber soviel haben wir dann doch nicht....