Es gibt einen schriftlichen Nachweis über geleistete Theorie-und gefahrene Sonderstunden.Diese beiden Sachgen muß man sich aushändigen lassen(mit Unterschrift des Fahrlehrers der ausgebildet hat)Schau in den Ausbildungsvertrag unter §6 hier müssen die Abzüge aufgelistet sein die deine Fahrschule einbehalten kann.Etwas Geldeinbuße hat man immer bei einen Wechsel!

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