Hallo liebe Leute,
mein Mann und ich sind verh. ich selbst bin deutsche er kommt aus dem Kosovo.
Wir haben eine gemeinsame Tochter.
Nun wollte mein MAnn seine Aufenthaltserlaubnis verlängern. Bis jetzt wurde dies verweigert, weil er Schulden beim Finanzamt aus der Selbstständigkeit hat und auch andere Schulden.
Die Ausländerbehörde möchte nun sehen, dass er diese beglichen hat. Das kann er jedoch nicht auf einen Schlag.
Bis jetzt hat er erstmal eine vorläufige Aufenthaltserlaubnis bekommen bis alles nachgewiesen ist.
Nun meine Frage:
Darf der SB von der Ausländerbehörde das überhaupt? Und was könnte passieren wenn er es nicht nachweisen kann?
Ich danke euch schonmal für eure Antworten.