Guten Tag.

Ich habe hier im Forum schon viele Sachen zu diesem Thema gelesen. Nur nicht das richtige, was uns betrifft.

Wir bauen in einem Neubaugebiet ein Haus. Unser Grundstück ist auf einem Hang, der sehr steil ist. Wir haben unser Grundstück aufgeschüttet, da auch die Straße aufgeschüttet wird. Jetzt haben wir zum hinteren Nachbarn einen Höhenunterschied von 1,85 m und zum rechten Nachbarn einen Höhenunterschied von 1,15m . In dem Bebauungsplan steht, dass wir eine Abgrenzung von 1,80m haben dürfen.

Nun wollten wir L-Steine setzten, die 1 m hoch sind.

Nun das Problem.

Zum hinteren Nachbarn dürften wir schon keinen Sichtschutz anbringen. Wir wären sogar 5 cm zu hoch.

Die zweite Sache ist, dass der Nachbar die L-Steine, also die Mauer, nicht haben will und meint, dass wäre unser Problem wenn unser Grundstück dann ein Gefälle hätte und wir müssten es zu seinem Grundstück anpassen.

Darf er uns verbieten diese zu setzten ? Und was ist mit dem Sichtschutz der uns dann fehlt ? Darf man diesen mit einer Baugenehmigung ohne Zustimmung des Nachbarn erhöhen lassen ?

Es ist ja schließlich im Garten und so toll ist es nicht, wenn er uns direkt darein schauen kann. Eine richtige Lösung haben wir mit denen noch nicht gefunden, weil die nicht wirklich mit sich sprechen lassen...

Bei dem direkten rechten Nachbarn könnten wir ja noch einen Sichtschutz von 65 cm setzen, was jetzt auch nicht so hoch ist, aber das wäre nicht so problematisch, da dies dann am Vordereingang wäre.

Kann mir jemand helfen ?

Das ist alles total blöde..