Können Kosten für den Führerschein der Tochter beim Unterhalt als Mehrbedarf geltend gemacht werden, wenn der Auszug des Vaters nur 6 Monate zurück liegt?
Ich weiß, dass die Kosten für den Führerschein normalerweise nicht als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, da die Ausbildung nicht plötzlich und unvorhersehbar ist. Da mein Mann aber erst vor 6 Monaten ausgezogen ist u wir keine Rücklage für den Führerschein gebildet haben, wollte ich gern wissen, ob in diesem Fall die Rechtslage evtl. eine andere ist. Vielen Dank
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