Ich weiß, dass die Kosten für den Führerschein normalerweise nicht als Mehrbedarf geltend gemacht werden können, da die Ausbildung nicht plötzlich und unvorhersehbar ist. Da mein Mann aber erst vor 6 Monaten ausgezogen ist u wir keine Rücklage für den Führerschein gebildet haben, wollte ich gern wissen, ob in diesem Fall die Rechtslage evtl. eine andere ist. Vielen Dank