Meine 17 jährige Tochter soll direkt nach schulende eine Maßnahme vom Jobcenter machen. Trotz vielfach laufender und noch offener Bewerbungen. Nun lehne ich dies als Mutter ab da sie sich lieber auf Bewerbungen konzentrieren soll, anstatt eine Beschäftigungstherapie mitmachen. Ich als Erziehungsberechtigte habe noch nichts unterschrieben. Es werden auch nur ein paar Kröten zum sichern des Lebensunterhalt bezogen. Wie sieht es aus mit der Sanktion. Darf es der gesamten Bedarfsgemeinschaft gekürzt werden? Nur in ihrem Bezug oder gar nichts?