Ich habe ein Bau-Grundstück und ein Zufahrtsgrundstück von einem Eigentümer erworben, der noch weitere hintereinanderliegende Grundstück im Eigentum hat. Die noch im Eigentum des Verkäufers verbliebenden Grundstücke sind auch von anderer Seite an das öffentliche Straßennetz angeschlossen und erreichbar. Dennoch wurde im Kaufvertrag ein Wegerecht zu Gunsten eines direkt an mein erworbenes Grundstück grenzendes Grundstück eingeräumt (und nur für dieses, beherrschendes Grundstück ist expliziet genannt).

Nun meint der Eigentümer, er kann auch die dahinter in seinem Eigentum stehende Grundstücke über das Wegerecht nutzen. Das ist insbesondere interessant, da er dort den Bau eines Mehrfamilienhauses plant. M. E. darf er das Wegerecht für diese Grundstücke nicht nutzen, da dieses nur für sein direkt an mein Grundstück grenzendes Grundstück vereinbart worden ist. Seiner Ansicht nach ist das anders, sind die Fahrzeuge erst einmal auf seinem direkt angrenzenden Grundstück, können sie auch auf weitere in seinem Eigentum stehende Grundstücke weiterfahren. Das sehe ich anders. Wie kann hier Abhilfe geschaffen werden? Danke