Hallo zusammen,

wir haben im Betrieb folgenden Fall:

Der Auszubildende aus dem ersten Lehrjahr (18 Jahre) erscheint nicht mehr zur Arbeit. 

Zuerst ist der zuständige Ausbilder davon ausgegangen, dass der Azubi in der Überbetrieblichen Ausbildung ist. Nun hat sich heraus gestellt, dass er die letzten drei Wochen morgens aus dem Haus gegangen ist, sodass die Eltern glaubten er wäre zur Arbeit, aber da ist er nicht erschienen.

Eine ähnliche Situation gab es schonmal mit ihm, damals wurde in einem Termin mit den (wirklich engagierten) Eltern besprochen, dass die Eltern sich mit darum kümmern, dass der Azubi jeden Morgen zur Arbeit kommt.

Wir dachten ein gemeinsamer Termin mit den Eltern würde ein Warnschuss sein der für den Rest der Ausbildung reichen würde. Die Leistungen des Azubis sind insgesamt in Ordnung.

Morgen werden die Eltern ihren Sohn wieder persönlich zu uns bringen. Dann möchten wir mit ihm nochmal ein Gespräch führen und nach den Gründen forschen.

Was würden Sie mir raten? Ich denke eine Abmahnung müssen wir schreiben, da es nun schon das zweite Fehlverhalten war und er auch sehen sollte, dass es uns Ernst ist. 

Könnte man ihn ggfls. auch kündigen sofern wir beim Gespräch den Eindruck haben, dass er kein Interesse mehr an einer weiteren Ausbildung bei uns hat? 

Schöne Grüße