Hi,

ich bin nur noch im Besitz von den Kopien mancher Alben, da ich die Originale in Vergangenheit verkauft/verschenkt habe. Ich kann also für den Fall das die Polizei diese Kopien sieht, nicht nachweisen das ich im besitz des Originals bin/war. Ist der Privatgebrauch dieser Kopien trotzdem noch geltend? (z.B. an Freunde ausleihen)