Ich bin Deutscher und möchte eine Ukrainerin in der Ukraine heiraten. Danach möchte ich einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen und hoffe, dass meine Zukünftige dann nach Deutschland kommen kann. Das Problem ist, dass ich Hartz 4 beziehe und aus dieser Abhängigkeit vom Staat voraussichtlich auch nicht wieder herauskommen werde, da ich schon fast 60 Jahre alt bin. Nun gibt es verschiedene Meinungen zu dem Thema. Die einen sagen nach § 28 AufenthG ist das im Regelfall möglich ist. Der Regelfall müsste ich sein. Ich bin Deutscher, war nie verheiratet, habe keine Kinder. Außerdem habe ich nie in der Ukraine gearbeitet und bin der Sprache auch nicht mächtig. Die anderen sagen, dass der Nachzug der Ehefrau nach Deutschland nur möglich ist, wenn ich für ihren Lebensunterhalt aufkommen kann oder jemanden habe, der sich dafür verbürgt. Das wird für mich kaum möglich sein, da ich z.Zt. nur einen 1-Euro-Job habe. Die Frau kann zwar arbeiten und will das auch, aber dafür muss sie erst einmal in Deutschland sein. Ich wäre sehr froh wenn mir jemand eine klare Antwort darauf geben könnte oder mir zumindest eine gute Beratungsstelle in Berlin für diese Frage raten könnte.