Hallo, weiß jemand, ob es da Grundlagen gibt? Der Fall ist so: Jemand hat ein Auto beschädigt. Nich beim fahren.... Nun übernimmt die private Haftplicht leider nicht. Jetzt kommt der Brief vom Anwalt...! Neben den Reparaturkosten, entstehen noch knapp 700€ Kosten für den Gutachter den die Geschädigten beauftragt haben. Nun frage ich mich, ob es nicht eigentlich so ist, dass der Verursacher den Gutachter bestimmen kann, darf....?
Gutachter bei Sachbeschädigung, wer wählt ihn aus?
Recht,
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Sachbeschädigung
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