Antwort
Ich hatte einen Grenzwert von 0,7 ng/ml THC im Blut und habe die selbe scheiße am Hals und mache damit schon fast 3 Jahre rum. Es gibt nämlich das sogenannte Trennungsgebot welches besagt das , sobald der Konsum nicht vom Fahren getrennt ist, wird eine MPU angeordnet. und das ist er offensichtlich nicht in den Augen des Gesetzes sobald irgendwas im Blut ist, daher verstehe ich diesen Grenzwert nicht, weil bei mir hat er rein gaar nichts ausgesagt. Ich weiß nicht ob es bei mir daran lag dass ich noch in der Probezeit war oder ob es noch einen zusätzlichen Grenzwert für den Abbaustoff THC-COOH gibt.