Hallo liebe Leser,

wie im Titel schon erwähnt geht es um die Frage welche Versicherung in meinem Fall greift.

Am Wochenende hatte meine Frau Besuch einer Freundin gehabt. Die Bekannte hat ihr Auto bei uns in der Einfahrt abgestellt. Ich habe Rasen gemäht, dabei ist ein Stein gegen ihre Autoseitenscheibe geflogen und sie ist gesplittet.

Ich habe eine KFZ Versicherung sowie eine private Haftpflicht.

Auf Nachfrage bei meiner Versicherung (beide Versicherungen dort abgeschlossen) gabs die Auskunft, dass dies unter die "Benzinklausel" läuft und über die Haftplicht mit 150€ Selbstbeteiligung abgerechnet wird.

Im Internet steht bei der Benzinklausel, dass Sie greift wenn das Auto in irgendeiner Weise in Gebrauch war. Das ist hier doch nicht der Fall oder sehe ich das falsch? Gerne würde ich weitere Meinungen einholen um evtl. nochmal bei meiner Versicherung nachhacken zu können. Würde gerne die 150 € SB sparen.

Beste Grüße