Hallo.

Mein bisher immer wieder mit Befristung verlängerter Arbeitsvertrag aus 2009 soll jetzt entfristet werden. Soweit so gut. Nun hat mein Arbeitgeber (öffentlicher Dienst) mir statt eines bisher immer üblichen Änderungsvertrages in welchem auch jedes Mal auf den ursprünglichen Vertrag aus 2009 verwiesen wurde einen komplett neuen Vertrag vorgelegt, mit Beginndatum 01.01.2018.

Entstehen mir dadurch möglicherweise Nachteile (Stichwort: Jubiläumsdienstzeit oder sogar Probezeit)?

Gefühlt würde ich mir lieber einen Änderungsvertrag zum Vertrag aus 2009 mit Verweis auf die Entfristung ausstellen lassen.

Kennt sich jemand mit Arbeitsrecht aus?