Aus dem Datenschutzhinweis:

IV. Schülerdaten 4.1 Sofern Schüler/-innen durch ihre Schule/Lehrkräfte für ein anmeldepflichtiges Internetangebot angemeldet werden, müssen sie nicht unter dem vollständigen Namen der Schüler/-innen angemeldet werden. Diese Schüleranmeldungen können auch unter dem Vornamen, einem Pseudonym oder Spitznamen des Schülers/der Schülerin vorgenommen werden. Sofern eine Anmeldung unter dem vollständigen Namen des Schülers/der Schülerin vorgenommen wird, sollte dies mit Einwilligung der Eltern geschehen.

Fazit: Sollte heißt leider nicht Muss. Ich habe den Datenschutzhinweis nur kurz überflogen. Ich würde mir das Ganze nochmal genau durchlesen, damit SIe wissen, wo welche Daten auftauchen.

Ich hoffe ich konnte helfen.

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