Wie sehen meine Rechte nach einer 2. erfolglosen Handyreparatur aus?

Hallo liebe Community,

mein Handy ist nach ca. einem Jahr Benutzung komplett unbrauchbar geworden, es stürzte ohne erkennbaren Grund einfach ab und hinterher war selbst Einschalten nicht möglich. Natürlich hab ich es sofort zu einer vom Hersteller zertifizierten Servicedienststelle gebracht, es wurde auch irgendwas repariert. Garantieantrag war gültig, nach fast 3 Wochen kam das Telefon zurück, aber der ursprüngliche Fehler war immer noch vorhanden.

Jetzt hab ich den ursprünglichen Verkäufer wegen einer Rückerstattung gefragt, allerdings ist eine solche laut diesem nur nach 2 erfolglosen Reparaturversuchen möglich und auch nur, wenn die erste Reparatur innerhalb von 6 Monaten nach Kauf durchgeführt wird.

Meine Frage bezieht sich auf die Situation, wenn ich das Telefon nun zum zweiten Mal einschicke, es aber trotzdem wieder kaputt zurückkommt. Eine komplette Rückerstattung scheint ja schonmal komplett ausgeschlossen. Ein neues Gerät möchte ich nicht, da der Fehler anscheinend bei vielen auftritt.

Kann ich eine Kaufpreisminderung oder etwas anderes verlangen? Kann ich in dem Fall eine Rückerstattung rechtlich erzwingen oder bleibe ich auf dem Schaden sitzen?

Die Reparaturkosten sind ja nicht weiter tragisch, die werden ja durch die Garantie vom Hersteller übernommen. Aber trotzdem gab bzw. gibt es einen Ausfall des Telefons von 1-2 Monaten, deshalb würde ich gerne wissen, wie die Rechtslage genau aussieht und ob jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht hat.

Vielen Dank schonmal fürs Lesen, ich freue mich auf Antworten!

Handy, Rechte, Reparatur, defekt, Garantie, Gewährleistung, Rückerstattung
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