Ich habe momentan folgendes Problem:
Ich bin abwesend in der Schule, aufgrund einer psychischen Erkrankung. Ich habe bereits, dadurch, dass ich in der 10ten Klasse im Saarland war, einen anerkannten Hauptschulabschluss. Hatte daraufhin aufgrund meines Fehlens ein Gespräch mit der Schulsozialpädagogin, die meinte ich würde noch Schulpflichtig sein. Dadurch, dass ich mich im 10ten Schuljahr befinde und einmal wiederholen musste in der 7ten Klasse, ist das auch schon mein sogesehen 11tes Schuljahr, welches ich momentan habe. Nun ist meine Frage ob ich noch der Schulpflicht unterliege, da ich ja bereits den Hauptschulabschluss habe?