Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe eine Frage bezüglich der s.g. Fahndungskontrolle der Polizei. Wiederholt wurde ich dieser unterzogen an den unterschiedlichsten Zeiten und Orten und vorallem völlig Grundlos. Ich bin ein junger Mann, (knapp 20) und sehe nicht wie ein schwer Verbrecher aus, bzw. verhalte mich so...

Meine Fragen dies bezüglich sind: Wozu bin ich verpflichtet? Was darf die Polizei von mir fordern? Kann ich mich dieser Kontrolle verweigern? Muss ich mich abtasten lassen bzw. meine Tasche/Rucksack zur Einsicht öffnen? Bin ich wirklich verpflichtet IMMER meinen Personalausweis mit zu führen?

Herzlichen Dank für die, hoffentlich klärenden Antworten!