Internationaler Betrugsversuch via "Seghorn Inkasso"

Nunja.... Man liesst ja immer wieder über die ungewöhnlichsten Betrugsversuche. Nun möchte man mich auch in etwas darartiges verwickeln und ...... Ja, nun zunächst: Ich bin Deutscher Staatsbürger, der ca. 2007 nach Österreich ausgewandert ist. Ich habe am Freitag nun einen absolut wirren Brief bekommen und zwar von WID Inkasso in Klagenfurt. Der Betrag bzw. die "Unkostenberechnung" .. War wirklich... ERSCHRECKEND. Das ganze ist mehr als karg gefasst. Als Hauptauftraggeber erscheint ein Deutsches Inkassounternehmen, als Vermittler wieder ein deutsches Inkassounternehmen und zwar eine Seghorn Inkasso im Sitz in Bremen. Die letzte Firma ist "via Internet negativ bekannt". In der kurzen Anlage ist von einer Forderung einer Versicherung die Rede. Problem nur: Ich war dort weder versichert, noch hätte ich irgendwelche Regresskosten dort zu regulieren. Da ich sicherlich NICHT mit irgendwelchen Inkassobüros fernmündlich in Verbindung trete, habe ich nun heute bei dieser Versicherung angerufen. Es soll sich um eine Forderung aus dem Jahr 1998 (!) handeln ( Wie gesagt.. Ich war bis 2007 in Deutschland und da war nie irgendwas ). Bei dieser Versicherung bin ich nicht bekannt und auch nicht diese seltsame Forderung. Ich habe das Inkassobüro in AT jetzt lediglich mit einer kurzen eMail darüber informiert, dass mich diese Forderung nicht betrifft. SEHR AUFFÄLLIG ist für mich folgendes: Die Grundforderung soll 1998 entstanden sein. "fällig gestellt" wurde Sie nach dieser kurzen "Anlage" zu dem Schreiben am 21.07.2014. Die Forderung des AT- Inkassos wurden mit Datum 26.08 gestellt. Der Brief selbst ist mit einer Fristsetzung zum 02.09.2014 versehen. Ich werde das Gefühl nicht los, dass man hier auch dreiste Fristen dazu nutzen möchte, diesen Betrag tatsächlich rechtlich zu manifestieren, bzw. damit das Opfer ( also mich ) zu "überrumpeln". Über deutsche Inkassomaschen und Gegenmassnahmen ist im Netz ja recht viel zu finden. Aber nicht über Betrugsangelegenheiten, bei denen auch gleichzeitig der Gerichtsstand quasi ausgelagert wird. Es wird für mich also keinen Sinn machen, hier in Deutschland etwas in die Wege zu leiten... Und für AT finde ich keinerlei Informationen. Weiss zufällig jemand, wie man sich in einem solchen Fall "richtig" verhält!?

Inkasso, Betrugsversuch
Deutsche Post / Schadensregulierung

Hallo, ich habe eine Frage weil mir eine Sache langsam wirklich auf die Nerven geht: Ich verschicke regelmäßig von Österreich aus Warensendungen über die Post nach gesamt Europa. Das funktioniert alles in der Regel sehr gut, ausser Warensendungen die Deutschland betreffen. Aus Deutschland bestelle ich in der Regel gar nichts mehr... Sendungen nach Deutschland werde ich in Zukunft auch nicht mehr auf den Weg bringen aus folgendem Grund : Es ist jetzt schon mehrmals passiert ( um nicht zu sagen.. es ist sehr wahrscheinlich ) das die Sendung beim Empfänger nicht heil ankommt. Der schlimmste Fall den ich hatte war ein relativ wertvolles Paket ( Versicherung wird natürlich bei jeder Sendung übernommen ) das beim Empfänger nur noch Schrott war. Die Lieferung wurde vom Empfänger angenommen um den Schaden zu überprüfen... Eine Schadensrechnung an die Post übermittelt. Dazu muss ich noch sagen : Die Post hat die Sendung sogar noch mit einem Klebeband versehen "Deutsche Post AG - Diese Sendung wurde von uns beschädigt" ( oder ähnlich ) - Die Angelegenheit wurde von der DPAG "verschleppt" und am Ende wurde dem Empfänger ( der am Land wohnte ) mitgeteilt, dass er das Paket nochmals hätte an einer Poststelle vorführen müssen. An der örtlichen Tankstelle ( Die in Deutschland gleichzeitig Poststelle war ) war das nicht möglich. Die Sendung hätte an der nächsten Post, die ca. 30 Kilometer weg entfernt war gestellt werden müssen. Die Frist war bis dahin verstrichen und die Frage stellt sich : Kann das einer Privatperson ohne Kraftfahrzeug überhaupt zugemutet werden, Schadware - die nunmehr nur noch aus Kleinteilen besteht- auf eigene Kosten zu einer "offiziellen" Dienststelle der Post zu befördern um einen Transportschaden ( in diesem Fall doppelt, weil ja bereits durch das Klebeband zugegebenen ) bestätigen zu lassen? In der Hauptsache würde mich - aufgrund der Tatsache, dass die Deutsche Post auch Argumente bringt wie "Die Verpackung war nicht hinreichend - Ansonsten wäre die Sendung nicht beschädigt worden" interessieren, ob es überhaupt schon mal jemand erlebt hat, dass von der Deutschen Post AG ein Transportschaden auf normalen Weg ohne Gerichtsverhandlung reguliert wurde????????

Versicherung, Deutsche Post, Transportschaden
Was ist wenn eine Tankstelle einen 100 Euro Schein nicht wechseln kann.

Ich habe mir eben an einer Tankstelle quasi dieeFüße plattgestanden, weil sich vor mir folgendes ereignet hat : Ein Kunde hat für einen Betrag von etwas über 50 Euro getankt und wollte mit einem 100 Euro Schein bezahlen. Jetzt stellte sich raus, dass der Kassierer nicht rausgeben konnte und damit begann die Diskussion. Der Kassierer - der den 100 Euro Schein bereits in Händen hilt - wollte dem Tankkunden eine schriftliche Bestätigung mitgeben, das er soundsoviel noch von der Tankstelle bekommt und er sich das Restgeld am Abend oder Morgen abholen kann. Der Kunde wäre vermutlich auch darauf eingegangen, aber das war ein auswärtiger der nur auf der Durchreise war. Jetzt wurde das ganze verbal immer heftiger und stand schon kurz vor Handgreiflichkeiten, da hat der Kassierer dem Kunden das Geld zurückgegeben, weil der Kunde an Ansicht war, dass wäre nicht sein Problem wenn die Tankstelle nicht wechseln kann. Der ist also losgefahren und sofort hat der Kassierer die Polizei angerufen wegen Tankbetrug. Also: Im ersten Moment dachte ich mir, der Kunde hat Recht. Kann ja nicht sein Problem sein. Im zweiten Moment dachte ich mir.. Naja, so einfach ist es dann wohl doch nicht.. Der Kunde hat eine Leistung erhalten die er zu zahlen hat.. Entweder fährt er nur irgendwohin um zu wechseln und kommt dann gleich wieder.. Oder er gibt dem Kassierer zumindest seine Personalien und fordert die Kontonummer der Tankstelle ein, damit er den Betrag überweisen kann. Wie ist das denn nu eigentlich ? ( Endlich mal wirklich eine GUTE FRAGE :-) )

Recht, Tankstelle
Weitere Inhalte können nur Nutzer sehen, die bei uns eingeloggt sind.