Guten Tag zusammen,

Ich verstehe nicht unter welchen Umständen man Zinsen aus einer Grundschuld bekommen kann, die als Kapitaleinkünfte zu versteuern sind?

Denn in § 20 Abs. 1 Nr. 5 EStG steht "Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören Zinsen aus Hypotheken und Grundschulden...". Diese sind in Anlage KAP zu erklären.

Wenn ein Schuldner für die Finanzierung einer Immobilie bei einem Kreditinstitut ein Darlehen aufnimmt, zu dessen Absicherung eine Grundschuld für das Kreditinstitut im Grundbuch eingetragen wird, fließen dem Darlehensnehmer doch keine Zinsen zu? Wenn er die Wohnung verkauft und das Darlehen abgelöst wird, wodurch es zur Löschung der Grundschuld kommt, kann ich auch keinen Zinszufluss erkennen.

Kann mir das jemand erklären, was damit gemeint ist?

Vielen Dank