Hallo,

vor einigen Wochen habe ich einen Strafantrag bei der örtlichen Polizei abgegeben und nun heute meine Vorladung erhalten. Die Straftat ereignete sich in einer etwas entfernten Stadt, nahe des Beschuldigten. Meine Vernehmung findet nun im örtlichen Polizeikommissariat statt und ich habe bedenken, dass die Vernehmung des Beschuldigten ebenfalls dort stattfindet.

Weiß jemand wie genau das abläuft? Findet die Vernehmung des Beschuldigten in der nächstgelegenen Dienststelle statt, oder an der Dienststelle, an dem die Anzeige erstmals einging.

Danke im Voraus