der OEB steht auf keiner Liste. Kann er auch garnicht, da der Old English Bulldog in Deutschland keine anerkannte Rasse ist. Sprich, die Rasse ist von VDH ( Verband Deutscher Hundezüchter) nicht anerkannt. Somit gibt es auch keinen Rassestandart ( Wie sieht ein solcher Hund aus, wie Groß, wir Schwer usw.). Somit könnte man jeden Hund als OEB bezeichnen. Wenn es keinen Rassestandart gibt, ist ein Hund ein Mischling, also nicht reinrassig. Deshalb auch keinen Listeneintrag. Also greift nach dem Landeshundegesetz die phänotypbestimmung. Hier wird durch einen Veterinär festgelegt, welche Hunde in den zu beurteilenden Hund hineingekreuzt wurden. Da auf der Listein Paragraph 1 und 2 aber nur Rassehunde gelistet werden, kommt der OEB, zumindest solange er keine anerkannte Rasse in Deutschland ist, nie auf die Liste. Er kann aber von einem Paragraph 11 ( Hunde grösser als 40cm oder schwerer als 40 kg) zu einem Paragraph 10 Hund gemacht werden. Also einem Hund, in dem durch verpaarung, ein Liste 1 oder 2 Hund eingekreuzt wurde. Das bestimmt alleine der Kreisveterinär. Wenn der Veterinär den Hund so einstuft, wird er ähnlich der Listenhunde behandelt, sprich Maulkorb, Leine, Haltererlaubnis u.s.w..

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