Wer kennt sich da aus mit den neuen EU-Regeln. Eine rumänische Frau möchte zu mir kommen auf Besuch und möchte sich hier in Deutschland niederlassen , ich weiß das dass EU-Gesetz das erlaubt , aber wie lange darf ein rumänischer oder bulgarischer Bürger ohne Arbeit in Deutschland bleiben , 3 Monate oder Unbefristet , soweit er keine Leistungen vom Staat anfordert ( Sozialhilfe , Alg II )?? Nach wie viel Wochen muss man die Person beim Rathaus anmelden das sie mit in der Wohnung wohnt ?? wie ist das mit dem Vermieter ?? ich wohne nämlich alleine in einer 4 Zimmer Mietwohnung,kann es möglich seien das der Vermieter die Miete erhöht ?? Wenn die Person zum bps einen Deutschen Kurs Besucht in der Schule das sie ein wenig deutsch lernt für die Integration , wie ist das , ist sie Gesetzlich Krankenversichert ( ich weis das der Kurs 210 € Privat kostet bei der Schule für Emigranten ) , oder muss man ihr die Krankenversicherung aus eigener Tasche Bezahlen . Wer kennt sich aus mit solchen dingen . Ich bitte um seriöse Antworten. Das örtliches Ausländeramt hat mir Bestätigt das die Ost-EU Bürger sich in Deutschland einwandfrei niederlassen können , aber was ist mit dem Rest von oben.