Wie komme ich da raus, ich brauche Hilfe:(?

Hallo Leute,

ich bin jetzt 16 Jahre alt und ich glaube ich bin psychopatisch oder sowas.

Seit ich 13 Jahre war wurde ich in meiner Schule gemobbt und mit 14 wurde ich vergewaltigt. Ich habe seitdem mich jede Nacht in den Schlaf geweint und mit niemanden geredet, ich glaube ich habe Depressionen und ich denke fast täglich an Suizid.

Seit ungefähr einem Jahr ritze ich mich auch, weil ich es sonst nichtmehr alles bewältigen kann. Soweit ist das ja noch "normal" und wurde hier auf gutefrage schon tausendfach gefragt.

Doch seit etwa 3 Monaten habe ich Angst und ich weiß nicht wovor, wenn ich auf der Straße gehe glaube ich das mich jemand verfolgt, jetzt grade wo ich hier sitze und schreibe kann ich kaum ruhig sitzen weil ich denke das mich jeden Moment jemand von hinten absticht.

Ich sehe seit 2 Monaten so einen Mann er hat ein rotes, blutverschmiertes Gesicht und einen schwarzen Anzug, ich sehe ihn das er um die Ecke mich anschaut, ich sehe ihn wenn ich ein Buch aufschlage, ich sehe ihn plötzlich.

Einmal habe ich geträumt im Traum war er da und hat mich von hinten abgestochen, ich konnte sehen wie er mir danach das Messer in den Bauch rammt, wir er meinen Bauch aufschlitzt, und wie er die Gedärme herrausnahm und neben meinem Körper stapelte.

Im Unterricht versuche ich normal zu wirken, dabei kann ich mich keine Sekunde konzentieren und ich habe Angst um mein Leben, meine Noten sind dementsprechend schlecht.

Ich weine so oft und weiß nicht wieso, es geht mir dann einfach schlecht, ich habe Angst wenn ich unter vielen anderen Menschen bin. Ich bin fast nie ruhig und denke immer daran das es jeden Moment sehr schmerzhaft werden könnte.

Vor 2 Wochen habe ich ihn gesehen als ich die Treppe hochgegangen bin, ich bin dann wieder zurückgegangen in das Wohnzimmer weil ich nicht zu ihm wollte, doch dann war er in meinem Wohnzimmer und hat meine Hand gepackt, ich konnte das spüren. Dann hat er mir ins Gesicht gesagt "Bring dich doch endlich um, ich warte auf dich!" ich konnte diesen Lufthauch auf meinem Gesicht spüren. Ich konnte mich nicht bewegen. Irgendwann war er weg ich weiß nichtmehr wie er gegangen ist. Ich bin dann einfach auf dem Boden sitzen geblieben, habe geweint und saß dann da stundenlang.

Ich höre manchmal seine Stimme von hinten. Das hört sich jetzt vielleicht noch verrückter an, aber ich glaube das es diesen Mann wirklich gibt.

Ich frage mich warum ich noch hier bin, ich habe keine Freunde werde gemobbt und habe eigentlich nurnoch Angst und spinne rum.

Ich hoffe jemand von euch kann mir helfen.

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Hallo, Deine Schilderungen deuten ganz sicher auf eine psychiatrische Erkrankung hin. Nach dem was Du schreibst, denke ich in erster Linie an eine posttraumatische Belastungsstörung (PTBS). Hier können alle die einzelnen Symptome auftreten, die Du beschreibst. Auch Symptome, die auf dem ersten Blick wie eine Schizophrenie aussehen, was ich aber nicht glaube, dass Du das hast. Das Erleben, was Du schilderts, ist wahrscheinlich ein dissoziatives Syndrom, es hat nichts mit Schizophrenie und schon gar nichts mit Psychopathie (Persönlichkeitsstörung) zu tun. Eine PTBS solltest Du unbedingt behandeln lassen und zwar wegen Deines Alters von einer erfahrenen Kinder- und Jugend Psychotherapeutin. Zunächst, solange Du bündnisfähig bist, reicht eine ambulante Behandlung aus. Stationär solltest Du aber gehen, wenn die Suizidimpulse stärker werden.

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"mono" bedeutet über eine Synapse, "oligo" über mehrere Synapsen. Das beste Beispiel hier sind die Reflexe: Ein monosynaptischer Reflex, von den Muskeldehnungsspindeln kommend, wird direkt im Rückenmark (über die gamma Motoneurone) umgeschaltet (zum alpha Motoneuron) und kontrahiert dann den Muskel (Muskel-Sehnen-Reflex). Ein oligosynaptischer Reflex kommt z.B. von Schmerzrezeptoren der Haut, wird im Rückenmark erst auf den Kennmuskel umgeschaltet und führt dann eine komplexere motorische Reaktion aus, z.B. wegziehen der Hand. Andere oligosynaptische Reflexe können z.B. erst im Stammhirn umgeschaltet werden. Gemeinsam ist ihnen, dass sie verschiedene Bahnsysteme benutzen. Das Wort "mono" darf man aber auch nicht allzu wörtlich nehmen, in Wirklichkeit sind natürlich viele Neurone und damit Synapsen beteiligt. Die Umschaltung erfolgt aber im selben Bahnsystem.

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Also ein richterlicher Beschluss ist nur die Genehmigung für Deine Eltern seitens des Gerichts, dass sie Dich geschlossen in der Psychiatrie unterbringen dürfen. Der Arzt ist daran nicht gebunden, wenn er keine Notendigkeit sieht, kann er Dich trotzdem (auch gegen den Willen Deiner Eltern) entlassen. Der Richter kümmert sich gar nicht mehr darum, er hat ja blos die Genehmigung erteilt, die allerdings nur gilt, solange Arzt und Eltern auch dieser Meinung sind. Prinzipiell kann man sagen, dass 3 verschiedene Parteien die Notwendigkeit sehen müssen (Eltern, Arzt und Richter). Wenn einer davon die Notwendikeit nicht mehr siehr, kann man Dich nicht (mehr) unterbringen. Gerichtliche Unterbringung bedeutet geschlossene Unterbringung. Sobald Du auf einer offenen Station bist, ist die Unterbringung automatisch beendet, das heißt, auf einer offenen Station kann man nur freiwillig sein.

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Neurotrophine sind kleine Proteine, die für das Wachstum, die Verknüpfung etc. von Nervenzellen verantwortlich sind.Neurotransmitter sind chemische Überträgerstoffe, die der Reizweiterleitung oder der Reizhemmung dienen, wie Serotonin, Noradrenalin, Dopamin usw. Die Erklärungvon Neurotrophin findet man auch bei   https://de.wikipedia.org/wiki/Neurotrophin

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Das EEG eignet sich nur bedingt dazu einen Hirntumor im Frühstadium zu finden. Die EEG-Aktivitäten zeigen eigentlich nur die Signale der Nervenzellen der obersten Hirnschicht (ca. 6 mm). Natürlich können tieferliegende Störungen auch die Aktivität der obersten Schicht beeinflussen und Veränderungen im EEG verursachen. Damit ist es aber nicht möglich, zu sagen, woher diese Veränderungen kommen. Kleinere, tieferliegende Prozesse werden damit überhaupt nicht erkannt. Heutzutage ist das Kernspin das Mittel der Wahl, einem Hirntumorverdacht nachzugehen. Nicht mal das CT schafft es, alle (auch größere) Hirntumore zu erkennen, da einige radiologisch isodens sind, also die selben radiologischen Eigenschaften aufweisen wie das übrige Hirngewebe. Vor der Kernspinzeit hat manchmal bei einem isodensen Tumor das EEG einen Herd gezeigt, das CT (mit Kontrastmittel) hingegen nichts. Mit einer Liquor Untersuchung schließt man entzündliche Prozesse aus, einen Tumor kann man damit nicht erkennen.

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Wenn Dein Vater sich in seinen finanziellen Belangen aufgrund einer Suchterkrankung erheblich selbst gefährdet, Schulden macht und die Existenz der Familie gefährdet ist, solltest Du die Errichtung einer Betreuung für den Aufgabenkreis der Vermögenssorge (mit Einwilligungsvorbehalt) beantragen. Nimmt er dies als Hilfestellung an, so kann der Betreuer verhindern, dass er weiter Schulden macht. Nimmt er die Hilfestellung nicht an (lehnt Betreuung ab), so ist es bei allen Suchterkrankungen schwer, bis unmöglich, zu helfen.

Bis vor 2 Jahrzehnten konnte man wegen einer Suchterkrankung noch entmündigt werden, das Betreuungsrecht von 1992 hat die Entmündigung vollkommen abgeschaft und Suchtkranke (ohne toxische Hirnschäden) als voll Einwilligungsfähig erklärt. Das heißt dann auch, dass eine Betreuung nur mit dessen Einverständnis errichtet werden kann.

Eine Zwangseinweisung kommt sowieso nicht in Frage, da die Behandlung vorwiegend psychotherapeutisch erfolgen muss und dies nicht zwangsweise geht. Ein "Verräumen" ist nur bei steter Selbst- und Fremdgefährlichkeit möglich.

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Fachkrankenschwester/pfleger ist eine interne Weiterbildung nach der Ausbildung zur Krankenschwester (Gesundheitspflegerin). Arbeitet man dann in einem psychiatrischen Krankenhaus mit entsprechender Weiterbildung, dann kann man sich zur Fachkrankenschwester für Psychiatrie fortbilden. Ähnlich, wie z.B. zur Intensivschwester oder Op-Schwester in einem entsprechenden Krankenhaus. Man kann auch in einem psychiatrischen Krankenhaus ohne Fachweiterbildung arbeiten. Abitur muss man nicht unbedingt haben, Realschule reicht aus. Die Ausbildung kann man aber meist erst ab dem 18. Lebensjahr beginnen.

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In der Haut befinden sich Rezeptoren, die zum Beispiel auf Druck (leichte Berührung) mit der Erzeugung eines Aktionspotentials reagieren. Diese Rezeptoren sind eigentlich spezielle Nervenzellen, die natürlich auch eine Nervenfaser haben. Über diese Nervenfaser werden die elektrischen Reize (Aktionspotentiale) über die hintere Rückenmarkswurzel in das Rückenmark geleitet, dort über spezielle Bahnen weiter in Richtung Gehirn geleitet. Am Ende des Rückenmarks kreuzen diese Bahnen auf die Gegenseite, werden umgeschaltet und kommen an einer bestimmten Stelle der Windung hinter der Zentralfurche (gyrus postzentralis) auf der gegenüberliegenden Hirnhälfte an. Jeder Stelle der Haut ist mit einem bestimmten Punkt auf dieser Windung verschaltet, so dass letztendlich das Bewusststein erfährt, an welcher Stelle der Haut dieser Impuls entstanden ist. Dann schaust Du auf diese Stelle und siehst, es ist ein Schmetterling.

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Psychopharmaka, welche Dopaminrezeptoren blockieren können den Prolaktinspiegel erhöhen (wie nach einer Schwangerschaft in der Stillperiode). Dadurch kann es zum Ausbleiben der Regelblutung kommen und auch zur Milchabsonderung aus der Brustdrüse (vorher Spannungsgefühl der Brust). Medikamente die dies gerne machen sind z.B. Amisulprid (Solian) oder Risperidon (Risperdal). Andere Medikamente, wie z.B. Clozapin (Leponex) oder Aripiprazol (Abilify) machen diese Nebenwirkung nicht oder kaum. Deshalb erfolgt die Umstellung. Eine akute Gefahr durch die Nebenwirkung besteht nicht, sonst wäre ja jede Schwangere in dieser Gefahr. Diskutiert wird aber, dass bei langdauernder Prolaktinspiegelerhöhung das Brustkrebsrisiko steigt (z.B. auch bei häufigen Schwangerschaften). Wenige Monate bedeuten aber keinerlei Gefahr, sondern nur die beschriebenen Unannehmlichkeiten (Erhöhung ist allerdings auch gleichzeitig ein gewisser Schutz vor Schwangerschaften, aber kein 100%iger). Mit Dopaminpräperaten (sind keine Psychopharmaka, können Psychosen auslösen), erreicht man eine Senkung des Spiegels, man nimmt sie deshalb z.B. auch zum abstillen her.

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In die forensische Psychiatrie (Maßregelvollzug) kommt man, wenn man eine schwere Straftat begannen hat, aufgrund einer psychischen oder geistigen Erkrankung Schuldunfähig nach § 20 StGB ist und aufgrund seiner psychischen oder geistigen Erkrankung weiterhin eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Stellt man keine weitere Gefahr dar, käme man nicht einmal in die forensische Psychiatrie, man käme straflos davon. Im Maßregelvollzug bleibt man solange, bis keine Gefahr für die Allgemeinheit mehr angenommen wird, das kann lebenslang sein oder nur ein paar Monate. Festgestellt wird das durch das Gericht, mit Hilfe von Prognosegutachten. Eine Strafe (Gefängnis) oder eine festgelegte Länge der Unterbringung darf nicht erfolgen, Schuldunfähig ohne Erkrankung ist z.B. ein kleines Kind, das einen Brand legt. Auch hier gibt es aufgrund der Schuldunfähigkeit eines Kindes kein Gefängnis. Hat jemand keine volle Schuldunfähigkeit, aber eine erheblich verminderte Schuldfähigkeit (wichtig ist dabei erheblich) aufgrund einer psychischen Erkrankung, dann kann er nach § 21 StGB eine verminderte Gefängnisstrafe bekommen und eine zusätzliche Unterbringung in der forensichen Psychiatrie zur Therapie. Ist die Schuldfähigkeit nur allgemein vermindert (Tat im Affekt), so kann die Strafe deshalb vermindert werden (muss aber nicht), es erfolgt keine forensische Unterbringung in der Psychiatrie. Es gibt bei allen diesen Möglichkeiten auch die Möglichkeit einer Bewährung mit Auflagen (z.B. ein Demenzkranker Opa hat versucht seine Ehefrau mit einem Beil zu erschlagen. Er ist aufgrund seiner Demenz schuldunfähig, es besteht aber weiter die Gefahr solcher Straftaten, da seine Demenz nicht heilbar ist. Es könnte aber ausreichen, ihn in einem beschützten Pflegeheim unterzubringen um solchen Gefahren vorzubeugen. Er würde deshalb mit der Auflage, in ein solches Pflegeheim zu gehen auf Bewährung entlassen werden, muss die Auflage aber erfüllen. Du siehst, das ist alles differenzierter, als man am "Stammtisch" diskutiert. Übrigens kann man aufgrund von Suchtbedingten Straftaten (kann erheblich verminderte Schuldfähigkeit sein) für bis zu 2 Jahren zur Zwangsentwöhnung in einer forensischen Psychiatrie verurteilt werden. Dies stellt die einzige Möglichkeit dar, Jemanden zwangsweise zu entgiften und entwöhnen.

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Hallo, Olanzapin ist nicht das absolut notwenige Medikament bei Borderline-Erkrankungen. Wenn Du einen ausgeprägten Wahn oder eine Essstörung hast, kann es mal angebracht sein. Bei Borderline-Störungen kann es mal vorübergehend angebracht sein, aber nicht unbbedingt als Dauermedikation. Frag mal nach Alternativen zu Neuroleptika, z.B. nach Aripiprazol (Abilify). Zudem gibt es Psychiatrien, die Borderlien-Spezielstationen haben, vielleicht ist das eine Möglichkeit. Es macht sicherlich keinen Sinn, Dir ein Medikament zu verschreiben, dass zu massiven Gewichtszunahmen führt. Es kann nämlich den Grundumsatz so verändern, dass Du auch bei normaler Ernährung zunimmst. Die ärztliche Kunst ist es, ein Medikament (und sonstige Hilfen) zu finden, die Dir ohne große Belastungen helfen können. Nur so ist auch eine dauerhafte Hilfe möglich, das geht aber nur in einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit. Mein Ratschlag: sprich offen über Deine Bedenken (Gewichtszunahme), frage nach Alternativen und gib auch offen zu, dass Du ein Medikament, dass Du nicht tolerierst, sofort wieder absetzen wirst, wenn Du aus der Klinik entlassen bist. Nur durch diese Offenheit kannst Du die Ärzte dazu bringen, darüber nachzudenken (bin selber Psychiater). In jedem medizinischem Fach kann man nur etwas erreichen, wenn der Arzt mit dem Patient ofen kommuniziert, Ziele und Möglichkeiten offen dargestellt werden.

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Klingt nach der transitorischen (transidienten) globalen Aphasie. Mögliche Ursachen sind minimale Perfusionsstörungen Im Hippocampus des Gehirns. Die Gedächtnisausfälle könnten Hinweise auf eine ausgedehntere Durchblutungsstörung im Sinne einer beginnenden vaskulären Demenz sein. Auf jeden Fall in einer neurologischen Klinik abklären lassen.

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In Bayern heißen viele Psychiatrien Bezirkskrankenhaus, weil der Bezirk der Träger dieser Häuser ist. In anderen Bundesländern heißen sie Landeskrankenhäuser, weil das Bundesland der Träger ist. In Bayern geht die Trägerschaft der Bezirke auf ein Edikt Königs Ludwigs des II. zurück. Er machte die Kreise verantwortlich für die Versorgung psychisch Kranker (damals: königlich-bayerische Kreisirrenanstalt). Aus den Kreisen gingen später die Bezirke hervor, die Aufgabe der Versorgung psychisch Kranker blieb, deshalb Bezirkskrankenhäuser (Kreise sind nicht zu verwechseln mit den heutigen Landkreisen, sondern stellten in etwa die heutigen Bezirke dar).

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Radikuläre Innervierung bedeutet, dass die spinale Wurzel die Nervenfasern enthält, die z.B. das entsprechende Hautdermatom versorgt. Diese Nervenfasern verschiedener Wurzeln vermischen sich dann im Plexus (z.B. Plexus lumbalis) und bilden dann einen peripheren Nerv (z.B. den N. femoralis). Dieser periphere Nerv hat Nervenfasern von verschiedenen Wurzeln (Vermischung), so dass das entsprechende Hautdermatom das versorgt wird, anders ist. als das Dermatom der Wurzel. Ein peripheres Hautdermatom wird also von mehreren Teil-Wurzeln versorgt, oder, eine Wurzel schickt über die Plexusvermischung ihre Fasern in mehrere periphere Nerven. Nur im thorakalen Bereich gibt es keinen Plexus, hier ist der Spinalnerv auch gleich der periphere Nerv, so dass radikuläres Dermatom und peripheres Dermatom identisch sind.

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Zuerst muss man das allgemeine Abitur machen - kein Verdienst - dann muss man Medizin studieren (6 Jahre mind. - kein Verdienst - dann arbeitet man als Assistenzarzt zur Weiterbildung für Psychiatrie in einem psychiartrischen Krankenhaus, mindestens 4 Jahre, davon 1 Jahr Neurologie. In dieser Zeit erhält man Assistenzarztgehalt (4.000 - 5.500 plus Bereitschaftsdienstzulagen, je nach Beschäftigungsjahr). Danach kann man die Facharztprüfung machen und als Facharzt im Krankenhaus weiterarbeiten (ca. 5.300 - 8.000 Euro) oder sich niederlassen.

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Wenn Du das Medikamenr Risperidon bekommst, hast Du scheinbar auch einen Nervenarzt, der Dir das verschreibt. Eine Psychologin darf nämlich keine Medikamete verordnen, es sei denn, sie ist Psychiaterin und nicht Psychologin. Für ein halbes Jahr in eine (Behandlungs)klinik geht heutzutage in der Erwachsenenpsychiatrie nicht mehr. Fast täglich muß dokumentiert werden, warum eine stationäre Behandlung noch notwendig ist. Ich nehme an, Deine Psychologin möchte Dich in eine Soziotherapie oder eine psychiatrische Reha-Klinik schicken. Eine solche wäre in Oberbayern eine Klinik in Bad Tölz. Da du aber erst 16 bist und die Behandlung von Jugendlichen nicht so sehr unter dem Kostendruck der Kassen stattfindet, wäre natürlich auch denkbar, dass eine normale Kinder-und Jugendpsychiatrische Behandlung gemeint ist. Frag doch erst mal genauer nach und was das Ziel der Behandlung sein soll. Denk daran, eine Hebephrenie ist eine schwere Erkrankung, eine gute Behandlung kann Dein Leben entscheidend verändern. Die Erfahrungen Deines Vaters liegen sicherlich auch schon über 20 Jahre zurück, in dieser Zeit hat sich viel verändert, gerade in der Psychiatrie. Dort hat sich viel mehr verändert als in den Köpfen so mancher, die hier schlaue Meinungen abzugeben glauben. Also, prüfe selbst, bevor Du urteilst.

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Es handelt sich hierbei um eine Druckschädigung des Nervus peroneus, der in der Kniekehle verläuft und von dem darunterliegenden Bein gedrückt wird. In der Regel bringt man die Beine wieder in eine andere Stellung, wenn es zu kribbeln beginnt (1. Stadium). Bleibt man länger in der Position (einschlafen, bewußtlos usw. oder ist der Nerv vorgeschädgt, z.B. durch Alkoholsucht), kann auch eine Dauerschädigung entstehen.

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Deine Eltern können lediglich einen Antrag stellen, bzw. sich mit dem Antrag eines Psychiaters einverstanden erklären. Entscheiden muss dann der zuständige Richter am Amtsgericht. Das läuft bei Minderjährigen genauso wie bei einer Betreuung, blos dass hier die Eltern anstelle des "Betreuers" wirken. Eine Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung gegen Deinen Willen stellt rechtlich gesehen immer eine Freiheitsberaubung dar. Eine Freiheitsberaubung darf nur durchgeführt werden, wenn ein Richter dies entscheidet (z.B. Gefängnis, Psychiatrie, geschlossenes Pflegeheim, Bettgitter, usw.).

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