Guten Tag,

wenn ein gemeinnütziger Verein in seinen Vereinsräumen verschlossene Getränke (alkoholisch und unalkoholisch); sowie Speisen (Volksküche) auf Spendenbasis anbietet, muss er dann ein Gaststättengewerbe anmelden?

Die Voraussetzung des Hygienepasses (IHK) sind erfüllt.

Herzlichen Dank für Antworten