Leider konnte ich bisher keine Antwort darauf finden, aber vielleicht weiß jemand hier Genaues? Wenn ein Vollstreckungsbeamter im Auftrag des Rundfunks tätig wird und eine Vollstreckungsankündigung verfasst, die er persönlich "vorbeibringt", muss er versuchen Kontakt aufzunehmen oder genügt es für ihn, einfach zum Haus zu kommen und seinen Brief einzuwerfen?

Ich wundere mich nämlich darüber, dass er in seinem Brief schreibt, er habe bei mir vorgesprochen. Diese Aussage ist allerdings frei erfunden (also erlogen), wie er auf Anfrage telefonisch bestätigte. Er hat nicht einmal geklingelt, sondern kam lediglich, um den Brief einzuwerfen. Auf dem Briefumschlag befinden gibt es zwei Kästchen, um Angaben zu vermerken, eins lautet "Zugestellt", das andere "Nicht angetroffen", wobei er nur ersteres ankreuzte.

Unabhängig davon, dass er in seinen Brief diese falsche Angabe machte, stellt sich für mich die Frage, ob es genügt, die Vollstreckungsankündigung lediglich in den Briefkasten bei mir einzuwerfen anstatt sie persönlich abzugeben (oder es wenigstens zu versuchen)?