Habe im Dezember letzten Jahres ein Auto vom Händler, Baujahr 2004, gekauft. Am Samstag war ich bei ATU um die Winterreifen zu wechseln und dort wurde unüblich starker Rost am Boden festgestellt. Mir wurde gesagt, dass er so nicht verkehrssicher sei und ich frage mich, wie der Händler den Wagen kurz vor meinem Kauf durch den TÜV bekommen hat. Er konnte mit dem Schraubenzieher wie durch nasse Pappe stechen.

Da der Kauf nicht lange her ist und ich noch in den ersten 6 Monaten liege - fällt dies noch unter die Gewährleistung des Händlers? Und wenn ja, wie schnell muss er den Schaden beheben? Ich fahre nämlich am 31.5. mit dem Auto in bereits gebuchten Urlaub. Wäre das eine angemessene Fristsetzung? Und könnte ich Schadenersatz geltend machen, wenn ich den Urlaub nicht antreten kann, bzw dann einen Leihwagen verlangen? Oder bestenfalls den Wagen morgen wieder zurückgeben , so dass ich mir einen neuen Wagen, bei einem anderen Händler kaufen kann? Denn das Vertrauen ist gerade derart verletzt. Der KFZ Mechaniker bestätigte mir nämlich, dass ein seriöser Händler so einen Wagen, in so einem Zustand, nicht verkauft!