Ich habe eine 2 Jahre alte Tochter und bin von Anfang an alleinerziehend gewesen. Ihr Vater und ich haben uns auf ein 14 tägiges Besuchsrecht (er bekommt sie das ganze Wochenende) geeinigt und dass er jederzeit vorbeikommen kann wann er möchte.
Leider funktioniert das viel zu selten! Ständig sagt er die Wochenenden ab oder verschiebt die Wochenenden. Selbst Absprachen die sehr langfristig gemacht wurden (weil ich eine OP hatte) hat er kurzfristig abgesagt. (Knapp 4 Stunden zuvor) Das passiert auch nicht erst seit kurzem sondern das läuft fast von anfang an so. Als ich ihm angeboten habe, dass er sie weniger oder gar nicht nehmen/sehen muss, ist er wütend geworden und hat darauf gepocht dass er ja ein Besuchsrecht habe, dass ich ihm auch freiwillig eingeräumt habe.
Jetzt zu meiner Frage: Hat er wenn er auf sein Besuchsrecht besteht nicht auch die Pflicht seine Tochter zu besuchen? Und wo kann ich das rechtlich durchsetzen?
Danke im Vorraus!