Hallo,

ich wollte gerne mal fragen, ob mir jemand etwas rechtliches bzgl. der eventuellen Kaufverpflichtung bei ebay kleinanzeigen sagen kann? Ab wann besteht eine Kaufverpflichtung? Ich habe gegenüber einem Verkäufer deutlich geäußert, dass ich Interesse an einem Kauf habe und habe auch schon Vorschläge gemacht für Möglichkeiten der Bezahlung usw., woraufhin der Verkäufer für bestimmte Optionen zugestimmt hat. Außerdem habe ich die Seriennr. des Verkaufsgegenstands beim Hersteller überprüfen lassen, wofür ich beim Hersteller selber wenige Angaben zu meiner Person machen musste, damit das Produkt zugeordnet werden kann (sonst wird keine Auskunft erteilt). Ich würde den Kauf allerdings nun lieber bei einem zweiten Verkäufer abschließen, der mir wesentlich vertrauenswürdiger erscheint (ausführlichere Antworten, gutes Deutsch, viele Informationen, Telefonate,...). An Verkäufer 1 habe ich noch kein Geld abgetreten oder einen Artikel erhalten, lediglich das, was ich oben beschrieben habe. Bin ich nun verpflichtet, bei Verkäufer 1 zu kaufen oder gibt es rechtlich keine Probleme, wenn ich diesem nun absage? Evtl. weiß jemand mehr, ich würde mich freuen! Vielen Dank!