Das Thema ist zwar schon lange her, aber betrachten wir doch mal die Unterschrift, Zeit und Umstand gemeinsam.

Solange man nicht unterschrieben hat, ist die Ehe noch nicht eingegangen und somit ist man auch nicht berechtigt den anderen Namen zu tragen. Erst mit der Unterschriftsleistung ist man berechtigt den Namen des Partners zu tragen und die Ehe ist gültig.

Der Umkehrschluss bedeutet, wenn man nicht mit seinem richtigen Namen unterschreibt, sondern mit dem des neuen Partners handelt es sich hier um einen Urkundenfälschung, da man bis zur Vollendung der Unterschrift noch den alten Namen trägt.

Man macht zwar die Unterschriftsleistung mit dem neuen Namen zwar aus Tradition, ist aber rechtlich gesehen eine Urkundenfälschung, da man mit falschen Namen vor der Ehe und Namensänderung unterschrieben hat.

Danach sind alle Eheschließungen, wo man nicht mit seinen tatsächlichen Namen vor der Ehe unterschrieben hat ungültig!!!

Auch, wenn der Standesbeamte die Ehe mündlich geschlossen hat, ist trotz erst Unterschriftsleistung die Ehe und Namensänderung gültig, da es vor der Unterschriftsleistung immer noch ein Rücktrittsrecht vorliegt und somit der Vollzug der Ehe und Namensänderung davor nicht vollzogen und auch nicht rechtkräftig  ist.

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Ein schönes neues Jahr erstmal.

Um mal was klar zustellen, die DDR ist mit seinen Ländern der BRD beigetreten und nicht die Länder der DDR (siehe Einigungsvertrag Art. 1). Daraus ergibt sich, das die Länder weiterhin Länder der DDR sind und nicht der BRD. Der Einigungsvertrag hat weiterhin seine Gültigkeit, denn würde die DDR nicht mehr geben, dann gibt es auch keinen Vertragspartner DDR mehr und der Einigungsvertrag wäre nichtig und die Ostländer würden nicht mehr zur BRD gehören. Die Beitrittserklärung hat nun mal die DDR gemacht im Einigungsvertrag (siehe auch Unterschriften der Unterzeichnung) und nicht die Länder. Der DDR geht es jetzt wie dem Deutschen Reicht, beide existieren, sind aber wegen mangels Führungsstruktur handlungsunfähig.

Ein ganz interessanter Artikel des Einigungsvertrag ist Art. 2 Abs. 1, denn hier wird nicht die Hauptstadt der BRD dargelegt, da es sich hier um Deutschland dreht, sonder die Hauptstadt Deutschlands wird hier festgeschrieben.

"Hauptstadt Deutschlands ist Berlin."

Und geht man vom Bundesverfassungsgericht einiger Urteile aus, müsste der Einigungsvertrag eigentlich ungültig sein und die Ostländer sind dem entsprechende nicht Länder der BRD, Die DDR hat nie in seiner Verfassung einen solchen Willen bekundet bzw. die Verfassung dahingegen geändert, denn im Artikel 5 Abs. 3 der Verfassung der DDR steht folgendes:

"Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben."

Was dies aussagt kann sich nun jeder mal selbst ausmalen.

Die Regierung der DDR hat also Verfassungswidrig gehandelt, somit wäre der Einigungsvertrag ungültig. Daraus folgt, die Nationalhymne der DDR ist weiterhin gültig für den Ostteil.

Man hat halt beim Einigen mit Beitritt richtig schön geschlammt. Sollte halt alles schnell gehen.

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Es ist das eine noch das andere erwünscht, was in der DDR-Nationalhymne wiedergegeben wird. Hatte zu diesen Thema schon mal geschrieben. Und die Nationalhymne der BRD wird deswegen nur auf eine Strophe ausgelegt, damit den DEUTSCHEN nicht die tatsächlichen (eigentlichen) Grenzen Deutschland bewusst werden.

Ein schönes neues Jahr.

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Man liest ja hier einiges, aber auch viel Misst.

Die DDR ist nach dem Einigungsvertrag der BRD beigetreten und hat einen Wirtschaftsvertrag (Abkommen) gemacht. Es hat hier nichts mit einer Wiedervereinigung zu tun. Entsprechend des Einigungsvertrag, der weiterhin Gültigkeit hat, muss auch die DDR weiter existieren und kann somit nie untergegangen sein - sonst würde hierzu ein Vertragspartner fehlen. Vertragspartner im Einigungsvertrag ist die DDR nicht die 5 neuen Bundesländer und die BRD und nicht die Länder der BRD! Es gab zwar ein Gesetz für die neue Länderbildung (Ländereinführungsgesetz) in der DDR, aber diese wurden erst nach dem 3. Oktober 1990 gebildet. Dies ist auch aus dem Einigungsvertrag Art. 1 (1) Satz 2 zu entnehmen.

Zum Grundgesetz: Die DDR ist nach Art. 23 der BRD am 3.10.1990 beigetreten, nur das zu dieser Zeit dieser Artikel nicht mehr existierte. Der Einigungsvertrag müsste laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ungültig sein, da ja die DDR keine Verfassungsänderung gemacht hat und hier keine Bekundung eines Beitrittes darlegte. In der Verfassung der DDR stand unter Art. 5 (3) "Zu keiner Zeit und unter keinen Umständen können andere als die verfassungsmäßig vorgesehenen Organe staatliche Macht ausüben." Nach diesem müsste der Einigungsvertrag ungültig sein und somit auch der Beitritt. Das Grundgesetz ist auch keine Verfassung, was das Grundgesetz selbst im Art. 146 wiedergibt: "...verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist." Siehe hierzu auch GG Art. 140 "Die Bestimmungen der Artikel 136, 137, 138, 139 und 141 der deutschen Verfassung vom 11. August 1919 sind Bestandteil dieses Grundgesetzes." Also, Grundgesetz keine Verfassung. Eine Verfassung hat auch einen höheren Rechtsstandpunkt, da diese nur vom Volke geändert werden darf und nicht wie ein Grundgesetz nach Lust und Laune.

BRD und Deutschland: Im Einigungsvertrag spricht man von BRD und Deutschland. Siehe hierzu mal Art. 2 (1) Satz 1 "Hauptstadt Deutschlands ist Berlin." und Art. 1 (1) "...des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland ..."

Nun zum eigentlichen Thema - Hymne: Nach dem vorgenannten wären nun 2 Hymnen aktuell, aber warum ist das nicht so oder vielleicht doch? Die Antwort von "Schlauerfuchs" ist falsch, im Einigungsvertrag gibt es kein einziges Wort über eine Hymne, auch nicht im Grundgesetz, noch in der Verfassung der DDR. Es konnte auch kein Gesetz gefunden werden, in dem dargelegt wird welches die Nationalhymne ist. Für Deutschland gelten alle drei Strophen des Deutschlandliedes wie bisher. Die Bundesrepublik selbst hat sich nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als Nationalhymne angenommen, was nur aus einem Briefwechsel zwischen Bundespräsident R. Weizsäcker und Bundeskanzler H. Kohl hervorgeht. Die DDR-Hymne ist aber auch nicht ausser Kraft gesetzt wurden, aber auch nicht verboten und somit gilt diese weiter für die DDR, die ja bekanntlich Vertragspartner des Einigungsvertrag ist.

Und nun? Wir haben drei Hymnen, eine Hymne für Deutschland, eine für die BRD und eine für die DDR. Alle dürfen sie gesungen werden, da es für die Hymnen selbst keine rechtliche Regelung gibt. Auch in der Verfassung des Deutschen Reichs gibt es keine Regelung. Welches als Nationalhymne akzeptiert wird entscheidet immer noch das Volk, also die Nation und kein Briefwechsel noch Gesetz, da es die Hymne einer Nation ist und nicht eines Parlamentes oder Partei. Eine Hymne legt das Ziel und den Stolz einer Nation dar, es lautet nicht um sonst Nationalhymne - also Hymne einer Nation.

Zum Inhalt des Deutschlandlieds

»Deutschland, Deutschland über alles, über alles in der Welt,«

Damit wollte Hoffmann von Fallersleben seinem Wunsch Ausdruck geben, dass eine Einigung der deutschen Einzelstaaten gelinge. Er strebte eine gesamtdeutsche Konstitution an, keinesfalls eine Expansion Deutschlands.

»wenn es stets zu Schutz und Trutze brüderlich zusammenhält!«

Hoffmann von Fallersleben gab damit seinem politischen Anliegen Ausdruck, dass die Jahrhunderte der deutschen »Bruderkriege«, die das Land über viele Jahre geprägt hatten, vorbei sein sollten. Nach der staatsrechtlichen Einigung würde das geeinte Deutschland dann auch unter »sicherheitspolitischen« Aspekten besser in der Lage sein, sich selbst zu schützen.

»Von der Maas bis an die Memel, von der Etsch bis an den Belt:«

Auch hier ist es kein Expansionsstreben, was den Dichter geleitet hat, sondern die Umschreibung der Grenzen des Deutschen Bundes im Norden, Süden, Westen und Osten, die vorgegeben waren durch die Gliedstaaten Dänemark, Österreich, die Niederlande und Österreich. Dass man den Text heute so kritisch betrachtet, liegt nicht an seinem Dichter und dessen Motiven, sondern an der Art und Weise, wie nationalistische und aggressiv expansive Politik Deutschland.

MfG Vati1610

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Hi,

so wie Du es beschreibst muss ein medizinischer Eingriff gemacht werden und dieser wird von der Krankenkasse bezahlt.

Ich (51) bin am 08.10.2012 vollbeschnitten geworden. War zuvor am 4.10. zum Vorgespräch und nochmalige Untersuchung. Die Beschneidung wurde früh 8 Uhr ambulant gemacht und konnte ca. 14 Uhr das Krankenhaus verlassen. Wäre schon eher rausgekommen, wenn man hätte gesagt: "So wie ich pinkeln war, werde ich entlassen." Hatte zwar einen Fahrer mit, bin aber dann selbst gefahren. Auch laufen ging ohne Schmerzen.

Zur OP: Hätte mit Narkose machen können, habe mich aber nur für örtliche Betäubung entschieden. Man muss daran denken, das eine Narkose auch gewisse Risiken mit sich bringt. Bei nur örtlichen Betäubung, die eh gemacht wird, bekommt man auch mit was geschieht und was die Ärzte erzählen. Wenn ich den Kopf gehoben dabei hätte, hätte ich auch zuschauen können :-) Vorher wird alles untenrum desinfiziert. Manche nehme so braunes Zeug, bei mir wurde durchsichtiges genommen. Braucht man im nach hinein nicht so abzuschrubben. Das einzige schmerzhafte waren die 2 Spritzen. Also es wird mit einer Spritze mehrmals gespritzt. Man bekommt auf alle Fälle mit wann die Haut mit dem Skalpell abgeschnitten wird und eine Vernahtung vorgenommen wird. Zwischen 1/2 und 3/4 Stunde ist alles erledigt. Es ist auf alle Fälle auch ohne Narkose zu überstehen - Zähne zusammen beissen.

Zu ganz weg, nur teil weg oder gar nicht: Bei einer Teilbeschneidung kann es auch hier später zu einer Verengung kommen. Darum habe ich mich auch zu einer Vollbeschneidung entschieden. Auch die Hygiene ist hier einfacher und es sieht ästhetischer aus. Eine Beschneidung ist aber nicht immer notwendig, dies sollte man aber den Urologen überlassen. Es gibt zwar die Möglichkeit mit bestimmten Arzneimittelchen die Vorhaut zu dehnen, ist aber auch ein langwieriger Prozess und kostet Ausdauer. Verengen kann sie sich dann trotzdem wieder und wenn man solche Prozeduren (können sich über Monate ziehen) öfter hinter sich hat (wie ich), dann entscheidet man sich kurz oder lang für die OP. Und lieber eher, als bevor man eine Entzündung hat - denn da ist der Heilungsprozess nicht so angenehm - Kamillen-Bäder, Salben, die Haut muss eingeschickt werden zwecks Untersuchung usw. Falls Du es machen lässt, dann nur Kamillen-Bäder wo kein Alkohol drin ist, ansonsten ist Dir die Decker über Dir näher als gedacht.

Krankschreibung bei OP: Wenn er im guten Zustand beschnitten wird, dann kannst Du nach einer Woche schon wieder arbeiten. Sagen wir mal so, ich könnte schon nach dem 2. Tag arbeiten (keine Entzündungen am Glied noch Schmalz). Bei meinem Schwiegersohn (vor 2 Monaten vollbeschnitten) war die Eichel entzündet und er hatte 3 Wochen Krank gebraucht. Krankschreibung macht der Hausarzt bzw. auch der Urologe, das Krankenhaus nicht.

Zu den Schwellungen nach der OP: Dies ist von Mensch zu Mensch unterschiedlich, jede Körper reagiert anders. Bei den eine geht sie schnell weg, beim anderen dauert es Wochen. Um eine Schwellung zu verhindern bzw. zu vermindern, kann es sich empfehlen, für einige Tage eine engsitzende Unterhose zu tragen, in der der Penis nach oben gelagert wird.

Zu nach der OP: Die Ärzte geben Dir ein Schmerzmittel für die erste Nacht mit. Ich habe dieses nicht gebraucht, wahrscheinlich weil bei mir alles Gesund war und dadurch keine Schmerzen aufgetreten sind. Der Verband kann am nächsten Tag z.B. Nachmittags abgenommen werden. Hier solltest Du aufpassen, wenn der Verband klebt dann nimm viel Wasser zum abweichen, damit nichts aufreisst. Am besten gehst Du hierzu unter die Dusche bzw. nimmst in der Badewanne den Duschkopf. Falls Du Sitzbäder verordnet bekommst, hier kannst Du auch ein großes Glas nehmen und ihn reinhalten - man muss sich nicht unbedingt hierzu in die Wanne setzen. Ein paar Tage später musst Du dich dann noch den Urologe vorstellen, der begutachtet dann ihn noch mal.

Schlusswort: Lasse Dich nicht verrückt machen und wenn Du Fragen hast, dann gehe zum Urologen oder auch zu zwei und hohle Dir die Meinungen von dehnen. Kannst sie alles fragen, die fressen Dich nicht, musst Dich auch nicht schämen dazu - es ist normal.

LG Vati

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