muss ich die Differenz von Unterhaltsvorschuss und Sozialgeld zum Mindestunterhalt nachzahlen?
mein Sohn ist im April 2016 geboren Ich habe einen Vaterschaftstest im Mai 2016 machen lassen ,da ich Zweifel an meiner Vaterschaft hatte.Das Ergebnis erhielt ich
im Juni 2016 und im August habe ich die Vaterschaft anerkannt und der Unterhalt wurde Ende August 2016 vom Jugendamt Tituliert.Seid 01.09.2016 zahle ich den vollen Mindestunterhalt pünktlich in Höhe von 257 € an das Jugendamt.Außerdem
habe ich den Unterhaltsvorschuss + Sozialgeld in voller Höhe an UVK und Jobcenter zurück gezahlt.
Jetzt verlangt das Jugendamt die Differenz zum Mindestunterhalt ab April 2016 von mir .
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