Ich bin Mieterin in einem 8 parteienhaus.

Der mir zugewiesene Kellerraum ist :

1. Deutlich kleiner als die meiner Nachbarn. Alle Keller haben in etwa die gleiche Größe, nur meiner ist nicht einmal die Hälfte davon. Ich hab wohl bekommen was übrig blieb und eine Tür hatte. Im Mietvertrag ist nur die Rede von einem Kellerraum aber nichts von Größe oder ähnlichem... darf meiner denn soviel kleiner sein als die der anderen? und das obwohl die Miete genauso viel beträgt?

2. In meinem Kellerraum befindet sich der hauptwasserhahn, nur mit diesem ist es möglich in den Wohnungen das Wasser ab zu stellen. In unserem Haus gibt es nicht für jede Wohnung einen seperaten abstallhahn, nur den hauphahn, in meinem Kellerraum. Ist das überhaupt zulässig? Darf ich meinem Kellerraum trotzdem ganz normal abschließen? Bei jeder Baumaßnahme muss ich den Handwerkern meinen Keller, meist für Stunden offen stellen, was nicht nur versicherungstechnisch nicht in Ordnung ist, sondern auch wirklich nervig ist weil sich niemand vorher anmeldet. Darf mein Vermieter mir überhaupt so einen Raum vermieten? Zumal bei Notfällen, z.B. einem wasserrohrbruch, schnell gehandelt werden muss und mein Kellerraum dann verschlossen wäre.